Rechnungslegung und Zahlungsmoral
Seit das Sterbegeld gestrichen wurde, leidet jeder Bestatter unter ausbleibenden Zahlungen. Das Erschreckende ist daran,
dass in den letzten 2 ½ Jahren genauso viele Bestatter aufgeben mussten, wie in den vorangegangenen 10 Jahren insgesamt.
In der Regel ist es so, dass die Hinterbliebenen bezahlen wollen, es aber nicht können, weil die Einkommensverhältnisse nicht
ausreichen. Den Weg auf das Sozialamt scheuen viele aus Scham, obwohl im 12. Sozialgesetzbuch im § 74 dieser Anspruch genau
geregelt ist. Eine einfache Formel dazu ist, wer weniger Geld verdient als der doppelte (!) Regelsatz plus
Kaltmiete plus Kinderfreibeträge… sollte den Antrag stellen. Der Antrag muss an das verantwortliche Sozialamt des Sterbeortes
gestellt werden. Das nächste Problem ist, dass die Bestattung innerhalb von 7 Tagen erfolgt, die Angelegenheiten auf dem
Amtsgericht erst nach 6 Wochen geregelt werden. Der Bestatter ging somit in Vorleistung, der Bestattungskostenpflichtige
schlägt das Erbe aus. Zwar muss der Bestattungskostenpflichtige bezahlen, weil es ein "juristisches Innenverhältnis" zum
Bestatter gab und sich dann das Geld von den Erben holen… Doch wie sieht es in Wirklichkeit aus? Die Rechtsschutzversicherung
des Hinterbliebenen bezahlt und der Bestatter erhält ein freundliches Schreiben von irgendeinem Rechtsanwalt, man solle sich
gefälligst an die Erben wenden. Obwohl der Bestatter dazu nicht verpflichtet ist, wendet sich der Bestatter an die genannten
Erben, die dann auch ausgeschlagen haben. So geht es hin und her. Wenn dann der Rechtsanwalt genug genervt hat, gibt
irgendwann der Bestatter auf und hat sein Geld verloren.
Nun können wir als Krematorium nur begrenzt helfen.
Eine Hilfe mag sein, dass unsere Zahlungsfristen bei 4 Wochen liegen. Das hilft bei der Überbrückung. Wer Sammelrechnungen
nutzt, kann auf diese Weise noch längere Fristen erreichen, da die Fälle über einen längeren Zeitraum nicht berechnet werden,
bevor dann die Sammelrechnung gedruckt ist.
Eine gute Möglichkeit kann auch sein, dass wir unsere Forderungen an den Hinterbliebenen selbst stellen. Als Unternehmen der
Stadt Meißen fällt es uns leichter, bestimmte Forderungen über Pfändungen einzutreiben. Wir benötigen dazu die Anschrift der
Hinterbliebenen auf dem Einäscherungsantrag und Ihren Hinweis (den wir in unseren Stammdaten vermerken), dass die Rechnungen
künftig an die Hinterbliebenen zu stellen sind.
Selbstverständlich bieten wir auch das Abbuchungsverfahren an.
veröffentlicht in der Urne Nr. 1 (2007)
|